Masern

Masern

Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit wurde das Masernschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz ist seit dem 1. März 2020 in Kraft getreten. 

Die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfs

  • Vor der Aufnahme in Kindertagesstätten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen müssen alle Kinder nachweisen, dass sie beide empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben bzw. erhalten werden.
  • Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden.
  • Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, und Personen, die dort bereits tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen
Kita Kobrow
Alte Dorfstraße 7
18299 Kobrow
Tel. 038459-32051
mail@kita-kobrow.de


Öffnungszeiten:
6.00 Uhr bis 17.00 Uhr




Letzte Änderung:
22.11.2024, 10:42
Termine
   
02.05.2025 Brückentag
30.05.2025 Brückentag
25.08.2025 - 05.09.2025 Sommerschließzeit
30.10.2025 Konzeptionstag
24.12.2025 - 02.01.2026 Winterschließzeit
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